Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen zu verbessern. Doch müssen Heilpraktiker, Osteopathen oder Therapeuten ihre Website zwingend anpassen?
Gute Nachricht: Die meisten sind nicht betroffen!
Das BFSG gilt nicht für Kleinstunternehmen, wenn sie:
weniger als 10 Mitarbeitende haben UND.
einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro erwirtschaften
Solange beide Bedingungen erfüllt sind, besteht keine gesetzliche Pflicht, die eigene Website barrierefrei zu gestalten.
Wann gilt das Gesetz dennoch?
Sobald eine dieser beiden Bedingungen überschritten wird, greifen die BFSG-Anforderungen. Dann müssen bestimmte digitale Dienstleistungen barrierefrei sein, darunter:
Online-Terminbuchungen (z. B. Doctolib, Jameda)
Kontaktformulare auf der Website
Onlinekurse oder Webinare
Download-Materialien (PDFs, E-Books, Anamnesebögen)
Multimedia-Inhalte (Videos, Podcasts ohne Untertitel oder Transkripte)
Unternehmen, die diese Grenze überschreiten, müssen sicherstellen, dass diese digitalen Angebote barrierefrei sind – das betrifft z. B. die Lesbarkeit, Navigation, Kontraste und Bedienbarkeit.
Warum lohnt sich Barrierefreiheit trotzdem?
JAuch wenn keine Pflicht besteht, kann eine barrierearme Website viele Vorteile bieten:
Mehr Patienten erreichen – Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen können eure Inhalte besser nutzen.
Besseres Nutzererlebnis – Klare Struktur, gute Lesbarkeit und einfache Bedienung für alle.
SEO-Vorteil – Google bewertet barrierefreie Websites oft besser.
Was ich als Webdesigner und du als Website-Inhaber für barrierearme Websites tun kannst:
Was ich als Webdesignerin umsetzen kann:
Klare Navigation & logische Seitenstruktur → Nutzer können sich intuitiv zurechtfinden
Hohe Kontraste & gut lesbare Schriftarten → Für bessere Lesbarkeit & Zugänglichkeit
Alt-Texte für Bilder & Links → Damit Screenreader Inhalte vorlesen können
Tastaturbedienbarkeit → Formulare & Buttons auch ohne Maus nutzbar
Einfache Sprache & verständliche Inhalte → Klarheit für alle Nutzer
Mobile Optimierung → Gute Bedienbarkeit auf Smartphones & Tablets
Was du als Website-Inhaber zusätzlich tun kannst:
Barrierefreiheit als Mehrwert sehen → Leichte Zugänglichkeit = zufriedene Nutzer
Strukturierte & gut lesbare Texte schreiben → Absätze, Zwischenüberschriften, einfache Sätze
Bildbeschreibungen für wichtige Grafiken liefern → Damit auch visuell beeinträchtigte Nutzer verstehen, was dargestellt wird
Videos mit Untertiteln oder Transkripten versehen → Inhalte für Hörgeschädigte zugänglich machen
Formulare verständlich beschriften → Klare Feldnamen & Hilfetexte einfügen
📌 Barrierearm ≠ kompliziert! Oft sind es kleine Anpassungen, die eine große Wirkung haben.
So sorgen wir gemeinsam für eine zugängliche und nutzerfreundliche Praxis-Website! 💚
Lass uns Barrieren abbauen – für eine nutzerfreundliche, professionelle Website! 💡
Franziska
Rechtsgrundlage: § 3 BFSG – Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Dienstleistungen
Mehr dazu auf bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
⚠️ Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

